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ROLI'S DROHNE I
Die DJI Spark ist einer der kleinsten und gleichzeitig leistungsfähigsten Quadrokopter auf dem Markt für Consumer-Drohnen. Mit gerade einmal 300 g und extrem kompakten Massen findet der Multikopter in nahezu jeder Tasche Platz. Er ist speziell für schnelle Schnappschüsse unterwegs geeignet. Mit der integrierten 12 Megapixel-Kamera gelingen Ihre Selfies aus der Luft – in diesem Fall "Dronies" genannt – besonders komfortabel und aus jedem Winkel.
ROLI'S DROHNE II
Die kompakte, leistungsstarke DJI Mavic Mini Drohne ist mein neuer perfekte Begleiter. Sie nimmt jeden Moment so auf, dass er außergewöhnlich wird. Mit 249 g ist diese Drohne von DJI fast so leicht wie ein iPhone. Die Mavic Mini kommt mit einer maximalen Flugzeit von 30 Minuten pro Akku aus. Die Mavic Mini wiegt keine 250 g und lässt sich damit wirklich überallhin mitnehmen. Sie ist eine der leichtesten und sichersten Drohnen auf dem Markt und deshalb in vielen Ländern von bestimmten Regelungen und Vorgaben ausgeschlossen.

RECHTLICHES - BUNDESAMT FÜR ZIVILLUFTRAHRT BAZL
Drohnen und Flugmodelle sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden. (mehr Infos via Link im Bild)

NEUES DROHNENGESETZ AB 1. JULI 2020
Ab 1. Juli 2020 wird sich für Drohnenpiloten in Europa inkl. der Schweiz einiges ändern: die Europäische Luftüberwachungs-Organisation (European Aviation Safety Agency, kurz: EASA) gibt ein einheitliches Reglement vor, um den Einsatz von unbemannten Flugobjekten (=Drohnen) im Luftraum zu regeln. Die neuen europäischen Regeln sollen die unterschiedlichen und unübersichtlichen Regelungen in den einzelnen EU-Ländern ersetzen.

DREI KATEGORIEN VON DROHNENFLÜGEN
Die Kategorie “offen” ist eine Kategorie für Drohnenflüge, die in Anbetracht der Risiken keine vorherige Genehmigung erfordert. Darunter fallen die meisten Hobby-Flüge mit den üblichen DJI-Drohnen, die in Sichtweite, unter 120 Metern Flughöhe und mit Abstand zu Menschen stattfinden. Notwendig ist aber in den meisten Fällen eine Registrierung und ein Online-Test;

die Kategorie “spezifisch” ist eine Kategorie von Drohnenflüge, die eine Genehmigung der zuständigen Behörde erfordert. Allerdings werden hier bestimmter Standardszenarien als Ausnahmen definiert, bei denen eine Anmeldung der Flüge durch den Drohnenbetreiber ausreicht (ohne Abwarten einer Genehmigung);

die Kategorie “zertifiziert” ist eine Kategorie für risikoreichere Drohnenflüge, meist im regulierten Flugraum, die die Zertifizierung der Drohne, einen lizenzierten Drohnenpiloten und eine Zulassung des Betreibers von der zuständigen nationalen Behörde erfordert.

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REGISTRIERUNG DER DROHNE
Ihr müsst euch vorab registrieren, sobald eure Drohne mehr als 250 Gramm wiegt. Das trifft auf die meisten Kameradrohnen zu, mit Ausnahme der DJI Mavic Mini. Die Registrierungsnummer muss sowohl an der Drohne angebracht sein, als auch in das elektronische Identifikations-system hochgeladen werden. Die Registrierung wird erst ab dem Stichtag 1. Juni 2020 möglich sein, das genaue Vorgehen und die Website-URL für die Registrierung wird “Anfang 2020” bekannt gegeben. Die bisher eingesetzten Drohnenplaketten reichen sicher nicht mehr aus, weil zusätzlich die Registrierungsnummer angebracht werden muss.

ZUSAMMENFASSUNG FÜR HOBBYPILOTEN
Die meisten Hobbypiloten mt einer Drohne über 250 Gramm und risikoarmen Flugverhalten müssen einige grundsätzliche Flugregeln kennen, den Online-Test bestanden und die Registrierung vorgenommen haben und vor jedem Flug die lokalen Einschränkungen der Flugverbotszonen zu prüfen. Die Websiten zur Registrierung und dem Online-Test werden von den nationalen Behörden Anfang 2020 bekannt gegeben.

Wer auf Registrierung und Test keine Lust hat, muss sich auf Drohnenmodelle mit einem Gewicht unter 250 Gramm beschränken (wie zum Beispiel der DJI Mavic Mini), aber auch dann müssen natürlich die Flugverbotszonen beachtet werden.

VIDEOS
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Erster Drohnen Flug Samstag, 10. März 2018
BAZL - Regeln für den Gebrauch von Drohnen